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- Eigensicherung - |
Unter Eigensicherung versteht man die Maßnahmen, die ein
Operateur treffen muss, um selbst keinen Schaden zu erleiden.
Am augenfälligsten ist der Notretter, der einen Menschen
retten möchte und dabei selbst umkommt. Für den
Geheimdienstagenten bedeutet Eigensicherung, alles zu tun, um
nicht selbst enttarnt zu werden. Gleich wie es dem Unternehmen
nichts nutzt, fällt der fleißige Arbeiter vom Gerüst, haben in
der Regel Geheimdienste mehr Schaden als Nutzen, werden die
Agenten enttarnt. Ob das Auffliegen der Tarnung mit dem Tod
des Agenten, mit Haft oder nur mit Abschiebung endet, ist
dabei nur für die Person selbst wesentlich. Für den
Geheimdienst ist der Agent so oder so unbrauchbar geworden.
Eigensicherung muss im Umfeld der Geheimdienste aus der Perspektive des
Agenten gesehen werden. Bzw. tut der Agent selbst gut daran, es ausschließlich
aus seiner Perspektive zu sehen. Denn es ist ohne weiteres möglich, dass der
Apparat in seinem omnipotenten Größenwahn von vorneherein die Enttarnung
des Agenten operativ mit einkalkuliert hat. Mit Moral hat dies nichts zu tun. Auch
das Militär kalkuliert bei jeder Strategieplanung so und soviel Tote, Schwerst-
und Leichtverletzte mit ein. Ein vollkommener Gegensatz zur Polizei oder
Feuerwehr. Bei diesen Organisationen ist die Eigensicherung der Mitarbeiter
wesentlicher Bestandteil der Operationsplanung und Ausbildung. Die öffentlichen
Trauerfeiern beim Militär sind dagegen nichts anderes als
Propagandaveranstaltungen zwecks weiterer Mobilisierung der Bevölkerung. Nehmen
die Gefallenen zu, wird mit großem Aufwand alles getan, ihre Anzahl zu
verschleiern bzw. geheim zu halten.
Geheimdienste sind so gesehen der Öffentlichkeit überhaupt keine Rechenschaft
schuldig. Gleichzeitig operieren ihre Agenten auf getarnter Grundlage. Niemand
ist also in der Regel bereit, dem Agenten auch nur eine Träne nachzuweinen.
Führungsoffiziere der CIA haben so z. B. DDR-Bürger als Agenten angeworben,
schwach ausgebildet und, nachdem sie von der Abwehr der DDR enttarnt und
festgenommen wurden, sich nicht mehr darum gekümmert. Im Gegenteil: Sie steckten sich
den Agentenlohn in die eigene Tasche. Die Patrioten der freien Welt hätten bis
zum Fall der Mauer im Gefängnis gesessen, hätte sich die DDR nicht selbst über
diverse Kanäle jahrelang um einen Austausch bemüht. Wie durch Zeugenaussagen
bekannt wurde, brauchte die CIA über ein Jahr, um überhaupt zu konstatieren,
dass hier das eigene Personal betroffen ist. Es ist eben ein Unterschied, ob
Politiker am Sonntag große Reden schwingen oder man konkret etwas umsetzen
muss, indem man zumindest seine Behörden im Griff hat.
Noch gefährlicher wird es für Operateure, die überhaupt nicht wissen, dass
sie für einen Geheimdienst tätig sind. Gerade in der Ost-West-Konfrontation
wurden zahlreiche westdeutsche Patrioten so von den Geheimdiensten verheizt. Man engagierte
irgendwelche Leute »für die armen Leute drüben«, weil sie Geld brauchten,
weil sie Detektiv spielen wollten, obwohl es für einen Profi klar war, dass
ihre Enttarnung nur eine Frage der Zeit war. Da wird es auch Fälle gegeben
haben, bei denen der BND selbst überhaupt nichts vom Tun seiner
Führungsoffiziere wusste. Dies ist jedoch keine Entschuldigung, sondern ein
Beweis, dass die Führung ihre Leute nicht im Griff hatte.
Noch perverser stellen sich Fälle dar, wo man in der Nachwendezeit sog.
Stasi-Agenten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilte und man
später kleinlaut zugeben musste, dass der Verurteilte ja auch noch auf der
Gehaltsliste des BND oder der CIA stand. Warum sich die Agenten nicht wehrten, ist auch klar:
Es wird ihnen suggeriert, dass sie auf keinen Fall an die Öffentlichkeit gehen
sollten, man würde verdeckt für sie sorgen. In Wirklichkeit waren die meisten
bereits verraten, bevor man sie anwarb.
Und dazu der Fachmann Eichenberger, der in seinem Roman
»Der
Siegermacher« einen Protagonisten sagen lässt: »Geheimdienst?! Wer sich auf so etwas einlässt, ist
verraten und verkauft.«
Wer für einen Geheimdienst arbeitet und nicht als Hauptamtlicher auf dessen
Besoldungsliste steht, kann sich nie sicher sein, ob er nicht hilft, irgendwelche
privaten Scharmützel auszufechten. Denn seine Aufträge tragen ja keinen
Dienstsiegel der Behörde. Da gibt es Geheimagenten, die annahmen, im Auftrag des
Dienstes und somit des Staates eine Tarnfirma zu errichten. Dann wurden Waffen
und Technologietransfers durchgezogen und selbstverständlich fragte der Agent
nicht nach der Legitimation und rechtlichen Absicherung dieser grenzwertigen
Geschäfte. Doch dann kommt eines Tages die Presse und in ihrer Gefolgschaft die
Staatsanwaltschaft, dann der Untersuchungsrichter und am Schluss folgt die
Verurteilung. Und der Geheimdienst mauert, verweigert die Aussage, stellt sich
ahnungslos. Das Ergebnis lautet: Haft- und Geldstrafen, Insolvenz und
finanzieller Ruin des betroffenen Nachrichtendienstmannes.
Die aufgebaute Schikane funktioniert wie folgt: Bekundet der Agent bereits
bei der ersten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, er hätte im Auftrag des
eigenen oder befreundeten Geheimdienstes gearbeitet, fühlen sich die Dienste
verraten, der Agent hat gegen die Anweisung verstoßen, hat die Loyalität
verletzt und gilt als
Verräter. Folglich verweigert er die Aussage und hofft, die
»Firma« würde die ganze
Sache hinter den Kulissen regeln. Doch es wird nichts geregelt, weil die Führung
des Geheimdienstes politischen Druck verspürt und um die eigene Karriere
fürchtet.
Spätestens, wenn der Agent verurteilt ist, merkt er, dass ihm
niemand weder vor noch hinter den Kulissen geholfen hat oder dies auch nur vor
hatte. Also packt er aus. Ergebnis: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die
Richter bewerten diese Aussagen als Schutzbehauptung. Und der Geheimdienst
behauptet, nie derartige Aktivitäten beauftragt zu haben.
Für jeden Agenten kann das Fazit deshalb nur lauten, auch
gegen den eigenen Arbeitgeber äußerst misstrauisch zu sein und auf keinen Fall
den Verstand an der Garderobe abzugeben.
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